Bannerware Eingeführt von Public Brand Software, beschreibt dieser Terminus Freeware, die dazu benutzt wird, ein anderes Produkt anzubieten, das in der zugehörigen Dokumentationsdatei vorgestellt wird. Crippleware Demo-Version, in der sich nur grundlegende Programmfunktionen ausprobieren lassen, um einen Vorgeschmack von der Leistungsfähigkeit des Produktes zu bekommen. Bei nicht vorhandenen Optionen wird eine Aufforderung eingeblendet, die zum Kauf der Vollversion animieren soll. Donorware Shareware, bei der vom Programmierer (statt einer Registrierungsgebühr für die Lizenzierung) um eine Spende für soziale Einrichtungen gebeten wird. Freeware Voll funktionsfähige Programme, für die vom Programmierer (bei vollem Erhalt des Urheberschutzes) keinerlei Zahlung verlangt wird. Postcardware Shareware-Kategorie, bei der vom Programmierer (statt einer Gebühr) um die Übersendung einer Postkarte gebeten wird. Public Domain Voll funktionsfähige Programme ohne Urheberschutz, die jeder Anwender ohne Einschränkung beliebig verwenden und in eigene Programme einbinden kann. Grundlage für Public Domain ist in den USA eine Gesetzgebung, nach der Programme, deren Entwicklung in staatlichen Forschungseinrichtungen oder mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen. Shareware Urheberrechtlich geschützte Programme, für die erst um Zahlung
einer Registrierungsgebühr gebeten wird, wenn sie nach dem Ablauf einer
Probezeit (in der Regel 30 Tage) weiterhin genutzt werden. Nach den Regeln der
maßgeblichen amerikanischen Organisation 'Association of Shareware
Professionals (ASP)' dürfen diese Produkte keinerlei Funktionseinschrän-
kungen haben und müssen einer vorgegebene Qualitätsnorm entsprechen,
um mit dem ASP- Emblem gekennzeichnet zu werden. Die deutsche Organisation "Deutsche
Shareware (DS)" ist in dieser Hinsicht großzügiger und nimmt
auch funktionseingeschränkte Versionen in ihr Programm auf.
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Und hier gibt's PD für den JOYCE |